Das Bundesumweltministerium plant eine Änderung des Verpackungsgesetzes zum 3. Juli 2021, mit der Folge, dass nun alle Verpackungen registrierungspflichtig sein sollen. Dies gilt dann neu auch für Inverkehrbringer von Serviceverpackungen. Das würde bedeuten, dass künftig jeder Blumenladen, jeder Einzelhandelsgärtner und jeder Hofladen sich registrieren lassen muss, auch wenn dieser die Lizenzierungspflicht auf den Vorvertreiber verlagert hat.
„Die Lebenskultur mit Blumen und Pflanzen wächst, die Klimadiskussion ist omnipräsent. Wie vielfältig gefordert ist die Grüne Branche?“
Zentrale Fragestellungen sind die gesellschaftliche Bedeutung des Gartenbaus, sein Selbstverständnis in Corona-Zeiten und darüber hinaus, nachhaltige Aspekte und grüne Zukunftsszenarien.
Durch die Öffnung der Baumärkte in NRW für ein begrenztes Sortiment an Pflanzen und Zubehör können nun die vorproduzierten Frühjahrsblüher, Zwiebelpflanzen und Stauden der Gartenbaubetriebe in entsprechender Menge abgesetzt werden.
Durch den anhaltenden Lockdown können die produzierten Frühjahrsblüher, Zwiebelpflanzen und Stauden größtenteils nicht abgesetzt werden. Ohne eine zeitnahe landesweite Öffnung der Bau- und Gartenfachmärkte sowie des Einzelhandels droht die Vernichtung großer Mengen von Blumen und Pflanzen.
„Die Gartenbauunternehmen stehen zunehmend unter Druck. Sollten die Einschränkungen außerhalb von NRW länger anhalten, wird es zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen im Produktionsgartenbau kommen“, so Christin Haack, Verbandsdirektorin des Landesverbandes Gartenbau NRW.
2021 | Terminübersicht
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