Die EU-Kommission arbeitet aktuell am Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darin ist u. a. die Reduzierung des Einsatzes und des Risikos chemischer Mittel um 50% bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Aber auch ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in sensiblen Gebieten. Nach jetziger Definition gehören zu den Schutzgebieten Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, aber auch Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutz- und Wassereinzugsgebiete. Betroffen sind in Deutschland ca. 38%, in NRW wahrscheinlich knapp 50% der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen.
Den Familienbetrieben Land und Forst NRW e.V. ist es zusammen mit den Kreisbauernschaften Kleve und Geldern gelungen, den zuständigen Vorsitzenden des EU-Agrarausschusses im Europäischen Parlament, Norbert Lins (CDU), für eine Veranstaltung zu gewinnen. Norbert Lins teilt die Sorgen zu den aktuellen EU-Verordnungsentwürfen, von denen Landwirtschaft und Gartenbau gleichermaßen betroffen sind und positioniert sich kritisch zum vorgelegten Entwurf.
„Die drohende pauschale Minderung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent ist von den Betrieben so nicht leistbar. Eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen würde kaum noch möglich sein und werde die gärtnerischen Unternehmen in die Produktionsaufgabe treiben. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin Landesverband Gartenbau NRW.