Aufgrund der neuen EU-Verordnung Digital Services Act (DSA), die am 14. Mai 2024 in Kraft trat, gibt es für alle Unternehmen, die Websites oder auch Apps betreuen , neue gesetzliche Anforderungen. Diese Änderungen betreffen das bisherige Telemediengesetz (TMG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das nun als Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) bekannt ist.
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