1. Strom- und Gaspreisbremsen – Transparenzmeldungen
Achtung: Frist 30. Juni 2024
Für Unternehmen, die Entlastungsbeträge im Rahmen der Energiepreisbremsen in Anspruch genommen haben, sind Meldepflichten Bestandteil dieser Subvention, wenn Erstattungsbeträge in der Landwirtschaft über 10.000 € überschritten werden. Da hierzu ein Code per Post zugestellt wird, empfehlen wir das Meldeverfahren zeitnah zu starten.

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