Im Wachstumschancengesetz wurde die verpflichtende Verwendung einer elektronischen Rechnung im B2B-Bereich (Business-to-Business) normiert.
Das bedeutet:
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Eine Rechnung im PDF-Format gilt nicht als E-Rechnung!
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