Das Statistische Landesamt IT NRW versendet aktuell Schreiben zur „Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackung“.
Sobald Sie Ware in Verkehr bringen, die nicht lose gepackt ist, verwenden Sie Verpackung und sind meldepflichtig!
Es geht hierbei um Verpackung, die im Regelfall nicht beim privaten Endverbraucher anfallen, wie beispielsweise Tray, Kartons, Stretchfolie etc.
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