Der Ausbildungsbeginn naht, die Aufregung steigt. Was erwarten Ausbildungsbetriebe im Gartenbau von ihren Azubis und was dürfen angehende Gärtnerinnen und Gärtner von ihrem Betrieb erwarten? Eine Anleitung, wie man das Beste aus dem Ausbildungsstart macht.

Ein ganz neuer Alltag

Ganz gleich, ob Gärtnerei, Gartencenter, Baumschule oder eine andere Art von Ausbildungsbetrieb: Mit dem Start der Ausbildung beginnt für angehende Gärtnerinnen und Gärtner wie für alle frischgebackenen Azubis ein völlig neuer Lebensabschnitt. Plötzlich stehen sie vor ganz anderen Herausforderungen, als sie es aus dem Schulalltag gewohnt sind. Der Wecker klingelt meist früher, sie haben einen ganz neuen Tagesablauf und Erledigungen können neuerdings erst nach Feierabend gemacht werden. Jeden Tag lernen sie auf der Arbeit wahnsinnig viel Neues, begegnen neuen Kolleginnen und Kollegen und lernen Schritt für Schritt den gewählten Beruf mit all seinen Facetten kennen. Zugleich stellen sie nun die Weichen für ihre berufliche Zukunft. Wer aufmerksam und offen ist, Interesse zeigt und aus Fehlern lernt, statt den Kopf in den Sand zu stecken, hat mehr von seiner Ausbildung – das gilt nicht nur für den Start.

Tipp: Checkliste zum Ausbildungsstart erstellen

Es lohnt sich, den Ausbildungsstart gut vorzubereiten – damit mildert man nicht nur die Nervosität, sondern erleichtert sich auch das Ankommen im Betrieb. Zum Beispiel kann man im Vorfeld eine Checkliste erstellen mit Dingen, die vor dem Start erledigt werden müssen. So benötigen angehende Azubis unter anderem eine elektronische Lohnsteuerkarte, eine eigene Krankenversicherung, einen Sozialversicherungsausweis sowie ein Girokonto bei der Bank, auf das der Arbeitgeber ihr Ausbildungsgehalt überweisen kann. Außerdem macht es Sinn, vorab zu planen, wie man zur neuen Arbeitsstelle kommt, welche Kleidung im Betrieb angebracht ist, an welche Unterlagen man denken muss und welche Infos eventuell noch eingeholt werden müssen.

Probearbeitstag vereinbaren

Wer die Möglichkeit hat, bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung einen Probearbeitstag im Betrieb zu absolvieren, sollte diese nutzen. So ein Tag ist nicht nur eine hervorragende Entscheidungshilfe bei der Wahl des Ausbildungsplatzes, sondern bringt auch ein gutes Gefühl für den ersten Arbeitstag mit sich, da man bereits einen kleinen Einblick in den Betrieb erhalten, die Arbeitsumgebung und einige Kolleginnen und Kollegen kennenlernen kann.

Keine Angst vor Fragen und Fehlern

Aufregung am ersten Arbeitstag ist ganz normal und gehört bei den meisten Auszubildenden dazu. Wichtig ist, trotz Aufregung zu versuchen, sich nicht zu verstellen und offen auf die Kolleginnen und Kollegen und andere Auszubildende zuzugehen. Dabei hilft es, sich klarzumachen, dass jeder im Team weiß, dass man gerade erst anfängt und noch ganz viel lernen muss. Dazu gehört es auch, Fragen zu stellen. Wer Sorge hat, das Gelernte nicht behalten zu können, kann sich Notizen machen.

Aus Fehlern – das wissen auch Ausbildungsverantwortliche – lernt man und sie gehören vor allem am Anfang dazu. Viel wichtiger ist es für die Betriebe, dass ihre Azubis Lust haben, etwas zu lernen, dass sie neugierig und motiviert sind und die Bereitschaft zeigen, sich im Team einzubringen. Ein freundliches und höfliches Auftreten gegenüber Kolleginnen und Kollegen genauso wie gegenüber Kundinnen und Kunden sollte selbstverständlich sein. Ebenso Pünktlichkeit – ganz besonders am ersten Arbeitstag.

Die eigenen Rechte und Pflichten als Azubi kennen

Um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, lohnt ein Blick in die jeweilige Ausbildungsverordnung und das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Demnach muss der Ausbildungsbetrieb zum Beispiel dafür sorgen, dass dem Azubi alle Fähigkeiten vermittelt werden, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Azubi keine Arbeiten erledigen muss, die nichts mit seiner Ausbildung zu tun haben.

Der Auszubildende wiederum ist verpflichtet, die ihm übertragenden Aufgaben sorgfältig auszuführen, Werkzeuge und Maschinen pfleglich zu behandeln und Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten. Auch sieht das Berufsbildungsgesetz eine Mindestausbildungsvergütung vor. Für Ausbildungen, die im Jahr 2023 begonnen werden, liegt diese bei 620 Euro. Handelt es sich um einen tarifgebundenen Ausbildungsbetrieb, gelten die Regelungen des Tarifvertrags. Ausbildungsmittel wie beispielsweise Werkzeuge und Fachbücher müssen vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann.

Die Zukunft im Blick

Man muss zu Beginn der Ausbildung noch nicht wissen, wo die Reise genau hingeht, aber es schadet nicht, beispielsweise über Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegsfortbildungen im Anschluss Bescheid zu wissen, um später darauf hinarbeiten zu können. Neben der Meister:innen- oder Techniker:innenprüfung, die nach mehreren Jahren Berufserfahrung absolviert werden kann, besteht auch die Möglichkeit eines anschließenden Studiums oder einer Spezialisierung, etwa als Greenkeeper. Greenkeeper sind auf Rasenanlagen spezialisiert und arbeiten beispielsweise auf Golfplätzen oder in Fußballstadien.

Noch mehr Infos zu den Ausbildungsmöglichkeiten im Gartenbau, den sieben Fachrichtungen sowie Karriereperspektiven finden sich unter www.beruf-gaertner.de/gaertner und www.facebook.com/beruf.gartner.

Titelbild: Teamwork makes the dream work: Offenheit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit bringen Azubis im Gartenbau weiter. (Bildnachweis: GMH)