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Der Landesverband Gartenbau NRW begrüßt das neue Klimafolgenanpassungsgesetz der NRW-Landesregierung, um die Folgen des Klimawandels für Kommunen, Menschen und Unternehmen zu minimieren und Konzepte dafür zu entwickeln.     

„Der Klimawandel macht uns Gärtnern schon jetzt zu schaffen. Die letzten Dürrejahre und der zehnte warme Winter in Folge, bedeuten für Gartenbauunternehmen, dass es immer schwieriger wird, Pflanzen gesund zu halten und sich Produktionsrisiken vergrößern. ...

Wir begrüßen es deshalb, dass ein regional abgestimmtes Wasserkonzept mit klarer Benennung von Nutzungskonkurrenzen entwickelt werden soll. Wichtig dabei ist, dass dieses von einem bundesweit einheitlichen Rahmen flankiert wird“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes Gartenbau NRW.

Förderung grüner Infrastruktur existenziell wichtig

Grüne Infrastruktur gehört zu den wichtigsten Elementen kommunaler Daseinsvorsorge. Allerdings müssen die Kommunen infolge der Corona-Pandemie und der notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung mit einem drastischen Rückgang ihrer Steuereinnahmen rechnen. Ihnen bleibt so nur noch wenig Spielraum, um die dringend erforderlichen Grünmaßnahmen umzusetzen. Vor diesem Hintergrund sind die Länder gefragt, für eine klimagerechte Stadtentwicklung wirksame und umfassende Investitionen in Grüne Infrastruktur anzustoßen. „Die im Klimafolgenanpassungsgesetz vorgesehene Entwicklung eines landesweiten und ressortübergreifenden Konzeptes zur grünen Infrastruktur begrüßen wir deshalb. Vor allem das aktuell neu aufgelegte Förderprogramm für die Schaffung neuer grüner Infrastruktur ist ein wichtiger Baustein, um Städte und Gemeinden darin zu unterstützen. Denn es wird ein Kraftakt werden, für die nächsten Generationen lebenswerte Städte und Gemeinden zu erhalten und weiterzuentwickeln. Wir Gärtner sind uns dabei unserer Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz bewusst und werden auch in Zukunft unseren Beitrag für die Entwicklung neuer grüner Oasen leisten,“ so Eva Kähler-Theuerkauf.  

Hintergrund:

Mit dem verabschiedeten Klimaanpassungsgesetz schreibt die NRW-Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist die Erstellung und Fortschreibung einer Klimaanpassungsstrategie, die Durchführung eines Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings sowie die Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung gesetzlich festgeschrieben.

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