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Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ hat heute den Bundesrat passiert. Dadurch wird die turnusmäßige Anhebung der CO2-Bepreisung um ein Jahr verschoben. Für Gas, Sprit und Heizöl bleiben 2023 die Aufschläge des Jahres 2022 mit 30 Euro pro Tonne CO2 unverändert. Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt somit zum 1. Januar 2024. Der Preis von 55 Euro pro Tonne wird nun 2027 erreicht. Unverändert bleibt, dass Kohle ab dem 1. Januar 2023 bepreist wird.

 „Die Verschiebung der nächsten Teuerungsstufe ist ja gut und schön. Reicht aber bei weitem nicht aus. Viele Gärtner heizen mit Gas oder Kohle. Beides hat sich enorm verteuert. Auch die Preise für Holzhackschnitzel steigen, so dass eine Investition in eine entsprechende Anlage hoch riskant wäre. Nicht nur wegen Preis und Verfügbarkeit, sondern auch, weil wir Gärtner nicht wissen, ob in einigen Jahren Holz als Wärmeenergie noch politisch erwünscht ist. Solange die Energiekrise andauert und die Politik keine Energiealternativen anbieten kann, muss die CO2-Bepreisung ausgesetzt werden“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes Gartenbau NRW.


 
            IPM 2023   
     
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