Neue Coronaeinreise-Verordnung NRW ab dem 16.01.2021
Hier finden Sie unser Informationsschreiben sowie die neue Coronaeinreise-Verordnung des Landes NRW, die seit dem 16.01. bis zunächst den 31.01.2021 Gültigkeit besitzt.

Verkauf im Einzelhandel - aktuelle Situation + Druckvorlagen
In der Anlage finden Sie ein Schreiben von Herrn Höpken, Vorstandsvorsitzender des Fachverbandes Einzelhandel, mit einer Bitte und Informationen zum derzeitigen Verkauf in Ihrem Ladengeschäft.
Ebenso können Sie sich hier Druckvorlagen zur Maskenpflicht und maximale Personenanzahl herunter laden.

Neue Corona Schutzverordnung ab dem 11.01.2021
Blumen- und Pflanzenfachhandel in NRW bleibt trotz verschärftem Lockdown geöffnet!
Neue CoronaschutzVO vom 7.1.2021 bestätigt Sonderregelung aus dem Dezember für den Einzelhandel mit Schnittblumen, Topfpflanzen und begrenztem Zubehörsortiment.

Neue Einreiseverordnung NRW ab dem 05.01.2021
Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, sind die Maßnahmen zur Corona Pandemie-Bekämpfung verschärft worden.
Speziell zur neuen Einreiseverordnung (Testpflicht!) und dem Hygienekonzept für Saisonarbeitskräfte haben wir Ihnen die Sachlage der wichtigsten Dinge dargestellt.
Bitte sehen Sie dazu unser Schreiben anbei sowie die umfangreichen Anlagen, die wir ebenfalls beifügen.

Änderung der Umsatzsteuer Pauschalierung
Bitte beachten Sie unser Schreiben zur Änderung der Umsatzsteuer Pauschalierung. Hier könnte die Frist bis zum 10.01.2021 wichtig für Sie als Produktionsbetrieb sein.

Neue Einreiseverordnung NRW ab dem 23.11.2020
Mit beiliegendem Schreiben incl. der Anlagen möchten wir Sie kurz vor Jahresende noch über die aktuelle Einreiseverordnung informieren, die aufgrund der neuesten Geschehnisse mit der neuen Coronavirus Variante verschärft worden ist.

Aktuelle Verkaufssituation im Einzelhandel
Mit beiliegendem Schreiben möchten wir Sie nochmal über die aktuelle Situation im Einzelhandel sowie über die Öffnungszeiten über die Feiertage informieren.

Urlaubsverfall - Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
Mit beiliegendem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, was es bei Resturlaub Ihrer Mitarbeiter zu beachten gilt.
Außerdem haben wir ein Musterschreiben zun Download bereitgestellt.
