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Webinar mit der Techniker Krankenkasse zu den Themen:
Sachbezugswerte 2022 und Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Mitte Dezember hatten wir Sie zu einem Online-Seminar mit der Techniker Krankenkasse zu aktuellen Fragen in der Sozialversicherung eingeladen. Gerne können Sie sich dazu noch anmelden, die Einladung den Anlagen. Dort finden Sie auch den Anmeldelink zu der Onlineveranstaltung.

Ebenfalls als Anlage übersenden wir Ihnen die aktuellen Sachbezugswerte für 2022, die die Grundlage zur Bewertung von Arbeitgeberleistungen in Form von Unterkunft und Verpflegung bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen ist.

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss zu zahlen. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung einspart. Dieser Betrag ist dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. In welchen Fällen der Arbeitgeberzuschuss anfällt, und wie er im Detail ermittelt wird, entnehmen Sie bitte einer Information des Fachverlages Haufe, zusätzlich enthält der Beitrag auch ein Erklärvideo Arbeitgeberzuschuss.

 Dieses und weitere aktuelle Themen können Sie hier im Mitgliederbereich lesen und Downloaden.