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Die mit dem neuen Nachweisgesetz verbundenen Pflichtangaben haben auch zu einer Änderung unserer Musterverträge für Saisonarbeitskräfte geführt. Diese gelten für alle Neueinstellungen ab dem 1. August 2022. Über die neuen Pflichtangaben haben wir in unserem Rundschreiben vom 26.07.2022 umfassend informiert. (Siehe unter "Aktuelles").

Hier haben wir Ihnen die befristeten Arbeitsverträge für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte aus EU-Ländern in polnisch, rumänisch und ukrainisch sowie in deutscher Sprache zusammengestellt.

 Dieses und weitere aktuelle Themen können Sie hier im Mitgliederbereich lesen und downloaden.