Tarifabschluss 2024 / 2025 - Erhöhung Mindestlohn zum 01.01.2024 und 01.01.2025
Heute informieren wir Sie über die bevorstehende Erhöhung des Mindestlohnes und den erzielten Tarifabschluss, mit Geltung ab Januar 2024. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben sowie dem Tarifvertrag im Anhang.
Telefonische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wieder möglich
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ausstellung einer Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung nun wieder in engen Grenzen möglich ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundscheiben im Anhang
Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Dieses Rundschreiben ist spezifisch für Unternehmen gedacht, die ihre Kulturen auf Freilandflächen vor Wetterrisiken wie Hagel, Starkregen oder Frost versichern/versichern wollen.
Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass die Bagatellgrenze von 2.000,00 € auf 500,00 € der förderfähigen netto- Versicherungsprämie gesenkt wurde. Dies war uns ein zentrales Anliegen, um auch den Kleinst- und Kleinbetrieben eine Unterstützung zukommen zu lassen und die regionale Produktion zu stärken.
Alle weiteren Neuerungen und Informationen dazu finden Sie im Rundschreiben im Anhang.
Ladenöffnungszeiten an Weihnachten und Jahreswechsel 2023
Mit beiliegendem Schreiben möchten wir Sie über die diesjährigen Ladenöffnungszeiten an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel in NRW informieren.
Aktueller Stand der Gesetzgebung zur Änderung der LKW-Maut
Ab 01.07.2024 Mautpflicht ab 3,5 t, landwirtschaftliche Transporte bleiben Mautfrei, „Handwerkerregelung“ zwischen 3,5 t und 7,5 t
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
bitte lesen Sie unsere beiliegendes Rundschreiben zum aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Änderung der LKW-Maut.
Fristverlängerung 17.11.2023 - Verwendungsnachweis Mehrgefahrenversicherung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass für alle Mitglieder, die im Frühjahr einen Antrag zur Förderung der Mehrgefahrenversicherung gestellt haben, die Fristverlängerung bis einschließlich 17.11.2023 zur Vorlage des Verwendungsnachweises gewährt wurde.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Verwendungsnachweis, bestehend aus Ihrem Zahlungseingang und der Erklärung im Anhang, von Ihrem Versicherungsunternehmen fristgerecht eingereicht werden muss. Wir bitten Sie also, die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (siehe Muster in der Anlage) zeitnah bei Ihrer Versicherung einzureichen, ....
Wichtige Hinweise zur Mehrgefahrenversicherung
Wir möchten Sie auf wichtige Hinweise zum Bewilligungsbescheid der Mehrgefahrenversicherung aufmerksam machen: Die Abgabe weiterer Erklärungen und Verwendungsnachweis über Ihre Versicherung ist jetzt notwendig, die Frist ist der 27.10.2023!
Bitte lesen Sie hierzu unser beigefügtes Rundschreiben.
Sparen Sie Bares mit Plan Energie!
Die Energiemärkte haben sich noch immer nicht beruhigt, sachkundige Unterstützung ist nach unserer Beobachtung bares Geld wert!
Bitte lesen Sie dazu Herrn Essers Schreiben, das ich der Anlage beifüge.