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Alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. [...]

Diese Information ist nur für Mitglieder des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. im internen Mitgliederbereich abrufbar:

Vollständigen Artikel „Seminar Sachkundeschulung Pflanzenschutz für den Zierpflanzenbau am 28.09.2017" anzeigen.


 
            IPM 2023   
     
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