Alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. [...]
Diese Information ist nur für Mitglieder des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. im internen Mitgliederbereich abrufbar: