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Heute möchten wir Sie über den Stand der EU-Verpackungsverordnung informieren.
Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion sollen nicht mehr als Verkaufsverpackung eingestuft werden. Die ursprünglich befürchtete Einbeziehung von Transportverpackungen (Pflanzentrays) in die Lizenzpflicht wurde aufgegeben.

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Vorweg: dieses Rundschreiben betrifft NICHT die Mautbefreiung der Landwirtschaft. Fahrzeuge, die Urproduktion befördern, sind weiterhin mautbefreit, unabhängig der technisch zulässigen Gesamtmasse!

Wie wir bereits am 28.11.2023 berichtet haben, gilt ab dem 01.07.2024 auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t eine Mautpflicht. ...

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Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen exklusiv als Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen an, die Berichtshefte für Ihre Auszubildenden kostenlos mit dem beigefügten Bestellformular über unsere Geschäftsstelle zu beziehen.

Das Gesamtpaket besteht aus dem Ordner mit den Kopiervorlagen und den Zugangsdaten zur Führung eines Online-Berichtsheftes und kann sowohl handschriftlich als auch digital geführt werden.

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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) informiert, dass seit 15. Februar 2024 die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) (EEW) wieder geöffnet ist. Mit der Öffnung geht auch eine Novellierung der Förderrichtlinie einher. Für den Gartenbau ist das Modul 2 des EEW, Prozesswärme aus Erneuerbaren Energie, relevant.

Förderfähig sind beispielsweise:

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Bitte lesen Sie unser Schreiben zu o. g. Thema. Ein Musterformulierung zur Erstellung einer entsprechenden Erklärung ist dem Schreiben beigefügt

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Diese Mail richtet sich an die Ausbildungsbetriebe mit interessanten Themen, insbesondere die Onlineseminar Reihe. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss für das erste Seminar bereits übermorgen, den 15.02. ist!

Bitte lesen Sie alles Weitere in den Anhängen, bei Fragen steht Ihnen Lutz Fischer gerne zur Verfügung.

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Anbei senden wir Ihnen ein Schreiben des ZVG zum Thema „Mitzuführende Papiere im Güterkraftverkehr“, sowie das Merkblatt des BWVL (Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik) für Sie als schnelle Übersicht.

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Heute möchten wir Sie über 2 Themen informieren:

1. die Benachrichtigungspflicht an Azubis, die nicht übernommen werden (incl. Musterschreiben)

2. die Umsatzpauschalierung.

Bitte entnehmen Sie die Details dem Anhang.

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