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Der neue Mindestlohn gilt ab dem 01.10.2022.
Bitte lesen Sie in der Anlage, welche Änderungen die Mindestlohnerhöhung für die Mini- und Midi-Jobs zur Folge hat.

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- Die EU beabsichtigt Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in „Schutzgebieten“!
- Aufruf zur Beteiligung an öffentlicher Konsultation bis zum 19. September 2022

Bitte lesen Sie in der Anlage Herrn Essers Schreiben über das geplante Verbot von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten. Hier sind auch Sie gefordert, indem Sie sich bis zum 19. September 2022 an der öffentlichen EU-Konsultation beteiligen!

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- Kurzfristiger Maßnahmenbeginn beim Bundesprogramm Energieeffizienz wieder möglich

- ZVG lehnt CO2-Bepreisung auf Brennholz ab

Anliegend senden wir Ihnen den ZVG Energie-Newsletter Nr. 104 sowie eine Pressemeldung des ZVG zum Thema CO2-Bepreisung auf Brennholz.

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Seit dem 01.09. gelten die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen und mittelfristig wirksame Maßnahmen, dies hat Auswirkungen für den Einzelhandel und die Produktionsbetriebe:
• Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
• Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung(EnSimiMaV)

Da wir für den Gartenbau im Gebäudeenergiegesetz auch in der Novellierung 2020 noch einen Ausnahmetatbestand für Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen sicherstellen konnten, ist die Branche von den meisten Einsparmaßnahmen nicht betroffen und daher auch nicht verpflichtend.

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Die Ergebnisse zum 3. Entlastungspaket bieten keine umfassenden wirksamen Maßnahmen zur Existenzsicherung im Einzelhandel und in der Produktion.

Auf der Bundesebene fordert der Zentralverband Gartenbau in vielen Gesprächen und Schreiben an das Bundeswirtschafts- und Landwirtschaftsministerium vehement Unterstützung für die Gartenbaubetriebe, etwa
- die Einstufung unserer Branche als energieintensiv, damit das Energiekostendämpfungsprogramm anwendbar ist
- Verschiebung der CO2-Bepreisung von Kohle
- Preisdämpfung für Wärmeenergie
- Senkung von Steuern

Lesen Sie dazu ausführlich den angehängten ZVG-direkt 04/2022.

Weiterhin bitten wir Sie um dringende Mithilfe, in dem Sie an der sehr kurzen ZVG Umfrage (siehe Link) zum Thema Energie teilnehmen.

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Die mit dem neuen Nachweisgesetz verbundenen Pflichtangaben haben auch zu einer Änderung unserer Musterverträge für Saisonarbeitskräfte geführt. Diese gelten für alle Neueinstellungen ab dem 1. August 2022. Über die neuen Pflichtangaben haben wir in unserem Rundschreiben vom 26.07.2022 umfassend informiert. (Siehe unter "Aktuelles").

Hier haben wir Ihnen die befristeten Arbeitsverträge für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte aus EU-Ländern in polnisch, rumänisch und ukrainisch sowie in deutscher Sprache zusammengestellt.

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bitte entnehmen Sie der Anlage unser Schreiben zu den neuen Arbeitsverträgen, die ab dem 1.8. Verwendung finden sollen.

Die neuen Musterverträge stehen Ihnen nun im Mitgliederbereich auf www.gartenbaunrw.de zum Download bereit.

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Im beigefügten Schreiben von Herrn Esser geht es um die Zweifel und Sorgen, die derzeit viele Mitgliedsbetriebe wegen der steigenden Energiekosten miteinander teilen.
Den ZVG Energie-Newsletter haben wir ebenfalls beigefügt.

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