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Hier stellen wir Ihnen die ab dem 1.10.2021 geltende neue Corona-Schutzverordnung mit Anlage. Änderungen sind gelb markiert.

Von besonderer Relevanz für uns als Berufstand ist die Änderung in § 2 Abs. 1 der Verordnung, wonach im Freien das Tragen einer Maske nur noch empfohlen wird (z.B. an Verkaufsständen auf den Wochenmärkten).

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