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Bitte beachten Sie unser beiliegendes Rundschreiben zum Thema "Ende der Entschädigung für Nichtgeimpfte", da es in Nordrhein-Westfalen, auch nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz dabei bleibt, dass der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG für Personen ohne einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus zum 11. Oktober 2021 ausläuft.

 Dieses und weitere Themen können Sie hier im Mitgliederbereich unserer Homepage nachlesen und downloaden.