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der Bundestag hat das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Hierdurch erge-ben sich Änderungen beim Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Ihre Arbeitnehmer.
Wir gehen zwar davon aus, dass Ihnen Ihre Steuerberater entsprechende Unterlagen und Abfragen zur Verfügung gestellt haben, ansonsten hierzu folgende Informationen:

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