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Die Wirkstoffe Spirotetramat und Spinetoram wurden vom BVL zum 30.04.2024 widerrufen. Grund ist das Auslaufen der Genehmigung.
Laut BVL gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2024 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2025. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. ...

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