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Ab dem 04.03.2022,tritt die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Darüber und über die Datenerfassung der 3G Regelung am Arbeitsplatz informieren wir Sie umfassend in dem beiliegenden Schreiben.
Ebenfalls im Anhang befindet sich eine Übersicht mit den Hygiene- und Infektionsschutzregeln sowie eine Übersicht zum Impfstatus.

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Lesen Sie in der Anlage einen schnellen Überblick, was sich für die Einreise Ihrer Saisonarbeitskräfte, speziell auch für Einreisende aus der Ukraine, vereinfacht.

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Wie bereits auch schon angekündigt, möchten wir Sie heute zu unserem Seminar für Chefs und Entscheider ganz herzlich einladen. Anbei finden Sie die Einladung, sowie eine Anmeldung zum Seminar (wer sich bereits schon zum Seminar angemeldet hat, braucht das jetzt nicht mehr zusätzlich zu tun).

Unser Anspruch an den Vortragstag: Vielseitig, unterhaltsam, anregend, nachhaltig und auf den Punkt gebracht (selbst wenn es weh tut)!  Und unser Ziel: Heute arbeiten Sie nicht im, sondern an Ihren Unternehmen.

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Bitte lesen Sie Frau Knaups Schreiben in der Anlage zu Saisonarbeitskräften, das mit beigefügten, hilfreichen Dokumenten sowie App Tipps ergänzt wird.

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Da die derzeitigen Informationen zu den aktuellen Corona Schutzmaßnahmen in den Medien oftmals verwirrend sind, möchten wir Ihnen hiermit etwas mehr Klarheit in den Maßnahmendschungel bringen, siehe Anlage.
Diese Regelungen stellen den aktuellen Stand für NRW zum heutigen Tag dar. Da sich die Gegebenheiten jederzeit ändern können, werden wir Sie im Falle von neuen Maßnahmen wie immer zeitnah informieren.

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Es mag für den einen oder anderen gerade sehr unpassend erscheinen, wenn wir Sie heute zu einem Tagesseminar in Präsenz einladen wollen. Im Vorstand des Fachverbandes haben wir darüber natürlich intensiv diskutiert und kamen dann aber alle einstimmig zu dem Entschluss, dass wir dies wagen wollen. Aber Gärtner denken eben auch sehr pragmatisch und es steht auch wieder eine Saison vor uns, in die wir alle gestärkt und souverän starten sollten und auch müssen. Und genau das wollen wir Ihnen mit unserem Partner, der Pflanzenschule, in diesem Seminar mit auf den Weg geben.

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Wie wir Sie bereits informiert haben, ist es dem ZVG gelungen, dass Gartenbaubetriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von Teilbeträgen der CO2-Abgabe (Carbon-Leakage) beantragen können. Aus diesem Grund möchte der ZVG die von der CO2-Bepreisung betroffenen Zierpflanzenbaubetriebe über das Antragsverfahren im Rahmen eines Online-Seminars informieren.

Wir laden Sie hiermit recht herzlich ein zu der Online-Veranstaltung am  Mittwoch, 26.01.2022 - 14.00 – 16.00 Uhr

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1. Rundschreiben: Neue Coronaschutzverordnung NRW ab dem 13.01.2022

2. Rundschreiben: Einreisemodalitäten / Quarantäneverordnung

3. Rundschreiben: Angebote für den Bezug von Schnelltests

Ab heute, dem 13.01.2022, tritt die neue Coronaschutz Verordnung NRW in Kraft.
Darüber und über weitere relevante Themen informieren wir Sie umfassend in den beiliegenden Schreiben.

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