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Webinar mit der Techniker Krankenkasse zu den Themen:
Sachbezugswerte 2022 und Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Mitte Dezember hatten wir Sie zu einem Online-Seminar mit der Techniker Krankenkasse zu aktuellen Fragen in der Sozialversicherung eingeladen. Gerne können Sie sich dazu noch anmelden, die Einladung den Anlagen. Dort finden Sie auch den Anmeldelink zu der Onlineveranstaltung.

Ebenfalls als Anlage übersenden wir Ihnen die aktuellen Sachbezugswerte für 2022, die die Grundlage zur Bewertung von Arbeitgeberleistungen in Form von Unterkunft und Verpflegung bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen ist.

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss zu zahlen. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung einspart. Dieser Betrag ist dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. In welchen Fällen der Arbeitgeberzuschuss anfällt, und wie er im Detail ermittelt wird, entnehmen Sie bitte einer Information des Fachverlages Haufe, zusätzlich enthält der Beitrag auch ein Erklärvideo Arbeitgeberzuschuss.

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Ab dem 28.12.2021 gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Für den Gartenbau ergeben sich hier keine weiteren Folgen, allerdings werden Maßnahmen auch für bereits immunisierte Personen ausgeweitet. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im angehängten Rundschreiben.

Wir wünschen Ihnen schon einmal an dieser Stelle für das neue Jahr alles Liebe und vor allem Gesundheit! Vielen Dank für das angenehme Miteinander und Ihre Anregungen und Gespräche in diesem Jahr.

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Da sich einige Mitgliedsbetriebe mit o. g. Problematik gemeldet haben, greifen wir das Thema Energieversorgung für Sie in der Anlage auf.

Für Fragen steht Ihnen Herr Esser gerne zur Verfügung.

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Jedes Jahr bringt neue Regelungen. Was sich 2022 bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ändert und worauf Arbeitgeber achten sollten, erfahren Sie in diesem Online-Seminar am 12. Januar 2022. Das Seminar führen wir mit Techniker Krankenkasse durch und ist kostenlos. Weitere Informationen können der beiliegenden Einladung entnommen werden.

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Hier finden Sie unsere Information hinsichtlich der Tariferhöhung und Mindestlohn zum Jahresbeginn 2022.

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Wie von Vielen dringend erwartet, informieren wir Sie nun über die neuen Regelungen, die in NRW ab morgen gelten – und um die gute Nachricht vorweg zu nehmen: Für Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte wird es keine verschärften Zugangsregelungen für Kunden geben!

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Bitte lesen Sie das beigefügte Schreiben von Frau Knaup mit einem Vorschlag für Weihnachtsbriefe an Ihre Saisonarbeitskräfte, in denen auch die Impfproblematik auf sehr nette Weise thematisiert wird. Vorlagen auf polnisch, rumänisch und bulgarisch haben wir ebenso beigefügt.

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Anliegend senden wir Ihnen einen Brief unserer Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf zum neuen Koalitionsvertrag sowie die für Sie und uns wichtigsten Punkte in einer Zusammenfassung.

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