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Bitte entnehmen Sie in der Anlage unser Schreiben zur Senkung der pauschalen Umsatzsteuer ab 2022.
 

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Bitte lesen Sie unser beigefügtes Schreiben zur Änderung der Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung.

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Mit beiliegendem Schreiben und den dazugehörigen Anlagen informieren Sie darüber, was Sie bei der Planung von Adventsausstellungen beachten müssen.
Außerdem erinnern wir Sie mit einer Übersicht an die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.

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Mit beiliegendem Schreiben möchten wir Sie über die Neuerungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation für Gärtner und Landwirte informieren.

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Bitte lesen Sie unser beigefügtes Schreiben zur neuen Coronaschutz Verordnung ab dem 19.10.2021, die auch Lockerungen für unsere Mitgliedsbetriebe beinhaltet.

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Bitte beachten Sie unser beiliegendes Rundschreiben zum Thema "Ende der Entschädigung für Nichtgeimpfte", da es in Nordrhein-Westfalen, auch nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz dabei bleibt, dass der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG für Personen ohne einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus zum 11. Oktober 2021 ausläuft.

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Bitte beachten Sie unser beiliegendes Schreiben, was zu beachten ist, wenn Sie einreisende Mitarbeiter aus Hochrisikogebieten erwarten. Die dazugehörige Übersicht zeigt auch auf den ersten Blick, welche Maßnahmen erforderlich sind.

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Hier stellen wir Ihnen die ab dem 1.10.2021 geltende neue Corona-Schutzverordnung mit Anlage. Änderungen sind gelb markiert.

Von besonderer Relevanz für uns als Berufstand ist die Änderung in § 2 Abs. 1 der Verordnung, wonach im Freien das Tragen einer Maske nur noch empfohlen wird (z.B. an Verkaufsständen auf den Wochenmärkten).

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